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Gepäckversicherung Targobank

Eine Reisegepäckversicherung sollte bei jeder Reise vorhanden sein. Komplikationen mit dem Reisegepäck beeinträchtigen den Urlaub ungemein und können ohne Versicherungsschutz zu hohen Kosten für den Reisenden führen. Für die Besitzer einer Targobank Kreditkarte gehört eine Reisegepäckversicherung automatisch zu den Serviceleistungen ihrer Karte.

Targobank

  • ehemals Citybank
  • 2 Kreditkarten erhältlich – Premium Visacard, Goldkarte
  • in beiden Kreditkarten Reisegepäckversicherung enthalten

Reisegepäckversicherung der Targobank

  • nur als Serviceleistung innerhalb der Targobank Kreditkarten
  • keine zusätzlichen Versicherungsbeiträge – Versicherungsbeitrag in der Kartengebühr enthalten
  • Premium Visacard: Reisegepäckversicherung, Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung
  • Gold-Karte: Reisegepäckversicherung, Auslandskrankenversicherung

Reisegepäckversicherung übernimmt Schäden

  • bei Abhandenkommen oder Diebstahl des Reisegepäcks
  • bei Beschädigungen am Reisegepäck

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Reisegepäckversicherung ist für jede Reise sinnvoll. Durch einen Versicherungsvergleich erhalten Sie einen optimalen Überblick über die, auf dem Markt erhältlichen Angebote. Nutzen Sie daher unseren Tarifrechner zur Berechnung der besten Reisegepäckversicherungen. Im Anschluss an den Tarifvergleich können Sie einen Onlinevertrag für eine Reisegepäckversicherung abschließen. Durch Anklicken des blauen Feldes „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie auf direktem Weg auf den Tarifrechner.

 

 


 

Kunden der Targobank können ihren gesamten Zahlungsverkehr einschließlich aller Bankgeschäfte bequem und kostenlos online abwickeln. Auch eine Kreditkarte kann über die Targobank beantragt werden. Diese wird dann als Premiumkarte, genauer als Visacard ausgestellt. Die Premiumkarte der Targobank ist insbesondere für Reisende ein ansprechendes Angebot. Mit der Premiumkarte kann der Kreditkarteninhaber durch den Karteneinsatz Bonuspunkte sammeln. Diese können dann gegen Flugmeilen oder Hotelgutscheine eingetauscht werden. Inhaber der Premiumkarte können zudem die Targobank Gepäckversicherung in Anspruch nehmen. Die Targobank Reisegepäckversicherung gehört zum Versicherungspaket, welches kostenlos mit der ausgegebenen Karte zur Verfügung gestellt wird. Neben der Targobank Gepäckversicherung hat der Karteninhaber auch eine Auslandskrankenversicherung und eine Reiserücktrittsversicherung. Der Versicherungsbeitrag für die Targobank Gepäckversicherung ist bereits in der Jahresgebühr für die ausgegebene Kreditkarte enthalten und wird nicht gesondert berechnet.

Die Goldkarte

Eine weitere Möglichkeit, die Targobank Gepäckversicherung abzuschließen ist die Beantragung der Goldkarte. Diese trug bis zur Umstellung den Namen Visa GoldFlexx und wurde ursprünglich von der Citibank ausgegeben. Mit der Namensänderung der Bank von Citibank auf Targobank wurde aus der GoldFlexx die Goldkarte mit der enthaltenen Targobank Reisegepäckversicherung. Die zusätzliche Targobank Reisegepäckversicherung ist auch hier bereits in der jährlichen Kartengebühr enthalten. Es erfolgt keine gesonderte Berechnung eines Versicherungsbeitrags. Neben der Targobank Gepäckversicherung kann der Kreditkarteninhaber auch auf den umfangreichen Versicherungsschutz durch eine Auslandskrankenversicherung vertrauen. Die Geltungsdauer und somit der Versicherungsschutz sind aber eingeschränkt. Der Schutz des Versicherungspaketes und der Targobank Gepäckversicherung gelten nur für einen Zeitraum von bis zu 62 Tagen für eine einzelne Reise. Wer eine längere Reise antritt, ist mit der Reisegepäckversicherung der Targobank und mit der enthaltenen Auslandskrankenversicherung nicht ausreichend abgesichert.

Serviceleistungen

Inhabern der Goldkarte steht zudem eine Servicenummer zur Verfügung. Diese ist rund um die Uhr auch aus dem Ausland erreichbar. Hier kann der Karteninhaber auch Informationen während der Reise erhalten. Auch bei der Reise mitgeführte Dokumente können über den Service der Targobank Assistance versichert werden. Karteinhabern ermöglicht die Kreditkarte und das enthaltene Versicherungspaket die Hinterlegung von Kopien der Dokumente. Diese werden dann umgehend zur Verfügung gestellt, wenn der Verlust- oder Versicherungsfall eintritt. Die Serviceleistungen der Targobank Assistance sind für Inhaber der Goldkarte oder der Premiumkarte in den Kreditkartengebühren enthalten. Eine weitere Gebührenforderung für die Erbringungen der Serviceleistungen erfolgt nicht.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich