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Reisegepäckversicherung / Gepäckversicherung für Work and Travel

Wer sich für einen Work and Travel Auslandsaufenthalt entscheidet, benötigt einen umfassenden und besonderen Reiseschutz. Eine Reisegepäckversicherung sollte dabei auf keinen Fall fehlen. Zur Versicherung von Work and Travel Aufenthalten stehen spezielle Tarifangebote zur Verfügung, die jedoch nicht bei jedem Anbieter erhältlich sind.

Work and Travel

  • meist längerer Auslandsaufenthalt mit Arbeitsaufnahme während der Reisezeit

Reisegepäckversicherung für Work and Travel

  • nur bei einzelnen Anbietern als spezieller Tarif erhältlich
  • Wertsachen und elektronische Geräte sollten in gewissem Umfang mitversichert sein
  • Geltungsbereich muss an das Reiseziel angepasst sein
  • Versicherungsdauer muss ausreichend sein – je nach Tarif für Aufenthalte bis zu 5 Jahren möglich

Versicherungspakete für Work and Travel

  • sinnvoll zur Absicherung von Work and Travel Reisen
  • außer Reisegepäckversicherung sollten enthalten sein: Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekrankenversicherung

Angebote vergleichen & Kosten vergleichen 

Work and Travel Reisen benötigen einen ganz speziellen Versicherungsschutz. Die passende Reisegepäckversicherung finden Sie mit unserem Vergleichsrechner. Er berechnet die besten Angebote Ihrem Bedarf entsprechend. Anschließend kann ein Onlinevertragsabschluss erfolgen. Auf den Vergleichsrechner gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

 

 


 

Wer sich für Work and Travel entscheidet, der entscheidet sich für eine besondere Form des Aufenthalt im Auslands. Work and Travel stellt eine Kombination aus Reisen im gewünschten Zielland und der Arbeitsaufnahme während der angetretenen Reise dar. Zwar unterliegt der Work and Travel Teilnehmer nicht den strengen Versicherungsauflagen wie Teilnehmer am Highschoolprogramm, er benötigt aber dennoch einen umfassenden Versicherungsschutz für die geplante Reise. Wer an einem Work an Travel Programm teilnimmt oder dies durch eine eigene Planung umsetzt benötigt neben einer Auslandskrankenversicherung auch eine Gepäckversicherung. Die benötigte Reisegepäckversicherung wird in diesem Zusammenhang häufig als kombinierte Versicherungsleistung angeboten. Versicherungsgesellschaften bieten hier eigens abgestimmte Reiseversicherungen, die alle für Work and Travel notwendigen Versicherungspolicen enthalten. Auch eine Reiserücktrittsversicherung und eine optionale Reiseabbruchversicherung sollten zur Gepäckversicherung vorhanden sein, um einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.

HMRV Sondertarif

Die Hansemerkur Versicherungsgesellschaft bietet einen Sondertarif für Work and Travel an. Diese Reisegepäckversicherung umfasst einen weltweiten Versicherungsschutz für das Gepäck des Reisenden. Der weltweite Geltungsbereich der Gepäckversicherung umfasst auch den Aufenthalt in den USA und Kanada. Diese Länder sind nicht in jeder verfügbaren Reisegepäckversicherung enthalten, so dass dies vor Reiseantritt vom Versicherungsnehmer sichergestellt werden sollte. Die angebotene Reisegepäckversicherung ist in der Gestaltung der Versicherungslaufzeit und der Abdeckung der Schadensfälle eigens auf den oft langfristigen Work and Travel Aufenthalt abgestimmt. Die Versicherung kann für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, also 60 Monaten abgeschlossen werden. Der gesamte Zeitraum ist dann über die Versicherungspolice der Hansemerkur abgedeckt. Ein Selbstbehalt wird vom Versicherungsnehmer nicht gefordert, so dass im Schadensfall keine zusätzlichen Kosten durch die Eigenbeteiligung entstehen.

Versicherungsleistung

Die Reisegepäckversicherung der Hansemerkur umfasst bei dem Abschluss des Sondertarifs eine maximale Versicherungsleistung von 2.000€ für das mitgeführte Reisegepäck. Dieses ist mit der Gepäckversicherung gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung versichert. Die Schadensregulierung erfolgt auch dann, wenn das Gepäck durch einen Unfall des Versicherungsnehmers oder des Transportmittels beschädigt oder zerstört wird. Auch Schäden durch Elementarereignisse oder höhere Gewalt sind im Versicherungsumfang der Gepäckversicherung enthalten. Für Wertgegenstände wie Schmuck und elektronische Geräte gilt eine Höchstversicherungssumme von 1.000€. Der Versicherungsbeitrag wird bei dem Sondertarif der Versicherungsgesellschaft monatlich berechnet und bleiben über die gesamte Aufenthaltsdauer konstant. Die Berechnung erfolgt immer pro Person, gesonderte Gruppentarife sind in der Gepäckversicherung in Verbindung mit Work an Travel nicht vorgesehen.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich