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Gepäckversicherung ADAC

Der ADAC, welcher der größte Automobilclub Europas und gleichzeitig der zweitgrößte der Welt ist, bietet seinen Mitgliedern einen überdurchschnittlichen Service rund um das Fahrzeug. Zu dem großen Schutzangebot gehören mittlerweile auch Versicherungslösungen, wie beispielsweise die Reisegepäckversicherung des ADAC.

Allgemeines

  • Wird in Kooperation mit der ERV angeboten
  • Weltweiter Schutz
  • Gilt für Reisen mit einer maximalen Dauer von 45 Tagen pro Reise
  • Detaillierte Informationen zur ADAC Reisegepäckversicherung sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reisegep%C3%A4ck-Versicherung_959.pdf

Leistungen

  • Absicherung des mitgeführten Reisegepäcks gegen Verlust oder Beschädigung#
  • Reisedauer kann auf maximal 90 Tage verlängert werden
  • Versicherungssumme 1.000 Einzelperson oder 2.000 Euro Familie
  • Police mit oder ohne Selbstbeteiligung erhältlich
  • Bei Wahl der Selbstbeteiligung: 100 Euro pro Versicherungsfall
  • Online-Abschluss oder direkt in einer ADAC Geschäftsstelle
  • Abschluss selbst noch direkt vor Reiseantritt möglich

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der interne Tarifrechner, der über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zu erreichen ist, lässt sich neben einer individuellen Beitragsberechnung weiterhin zum Vergleich verschiedener Angebote anderer Versicherungsgesellschaften verwenden.

 


 

Der ADAC als Partner in allen Fällen bietet nicht nur seinen Mitgliedern umfangreiche Dienstleistungen an. Neben den bekannten ADAC Leistungen wird durch das Unternehmen insbesondere der Bereich von Reise und Freizeit abgedeckt. Für diese Sparte bietet der ADAC eine breite Palette an Versicherungen an, darunter auch die ADAC Gepäckversicherung. Die vom Automobilclub angebotene ADAC Reisegepäckversicherung ist nicht eigenständig. Der Abschluss einer Gepäckversicherung über den ADAC kann als einmalige Reiseversicherung oder als ganzjährige Reiseversicherung abgeschlossen werden. Beide Formen der ADAC Gepäckversicherung sind nur in Verbindung mit der angebotenen Reistrücktrittsversicherung möglich. Diese ist als Basis abzuschließen und kann über die Tarifwahl erweitert werden. Über die Erweiterung ist dann auch die ADAC Reisegepäckversicherung als einmalige oder dauerhafte Leistung im Versicherungsumfang enthalten.

Ganzjahresschutz

Wer mehrmals im Jahr verreist, hat die Möglichkeit die ADAC Reiserücktrittsversicherung mit einjähriger Laufzeit zu erhalten. Der Basistarif sichert hierbei nur die Kostendeckung ab, wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten wird. Der erweiterte „Exklusiv-Tarif“ beinhaltet dann auch den Abbruch einer Reise. Die Versicherungsleistung erfolgt dann in Form einer anteiligen Erstattung des bereits gezahlten Reisepreise. Eine ADAC Reisegepäckversicherung für eine beliebige Anzahl jährlicher Reisen ist im „Premium-Tarif“ enthalten. Dieser Tarif enthält dann Leistungen bei einem Reiserücktritt, einem Reiseabbruch und für das auf der Reise mitgeführte Gepäck. Die Schadensregulierung durch den ADAC erfolgt nicht zum Neuwert der mitgeführten Gegenstände. Hier wird stets der Zeitwert angesetzt, welcher vom Versicherungsnehmer mitgeteilt wird. Die Absicherung über den „Premium-Tarif“ der ADAC Gepäckversicherung umfasst sowohl Schäden am Gepäck als auch den Verlust von beförderten Gepäckstücken.

Einmaliger Versicherungsschutz

Die Reisterücktrittsversicherung mit der Erweiterung um die ADAC Reisegepäckversicherung kann auch als einmalige Versicherung abgeschlossen werden. Dann gilt der gesamte Versicherungsschutz nur für die vom Versicherungsnehmer festgelegte Reise. Auch hierbei ist ein Grundtarif der Reiserücktrittsversicherung nötig, um diesen zu erweitern. Die ADAC Gepäckversicherung ist dann im Tarif „Rund um Sorglos Paket“ enthalten. Es handelt sich dann um eine ergänzende Versicherungsleistung, mit dem gleichen Umfang wie die für ein Jahr abzuschließende Reisgepäckversicherung. Wenn die gewünschte Versicherung für das Gepäck integriert wird, sind auch die Reisekostenrücktrittsversicherung und die Reiseabbruchversicherung Bestandteil des Versicherungsvertrages.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich