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Gepäckversicherung DEBEKA

Ursprünglich nahm die DEBEKA im Jahr 1805 ihre Geschäftstätigkeit als reine Krankenversicherung für Beamte auf. Im Laufe des Bestehens wurde jedoch die Produktvielfalt erweitert und sie öffnete sich für alle Verbraucher. Heute gehört auch eine Reisegepäckversicherung der DEBEKA zum Leistungsumfang.

Allgemeine Informationen

  • Reisegepäckversicherung ist im Gesamtpaket der Reiseversicherungen integriert
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz besteht für eine Reisedauer bis zu 42 Tage pro Reise
  • Familien- oder Singletarif erhältlich
  • Gilt für alle Versicherungsarten
  • Detaillierte Informationen zur DEBEKA Reisegepäckversicherung sind unter folgendem Link einsehbar: http://www.debeka.de/produkte/versichern/reiseversicherung/details/index.html

Leistungen

  • Versicherungsschutz gilt auch für Kinder bis zum 20. Lebensjahr
  • Finanzieller Schutz bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des mitgeführten Reisegepäcks
  • Erstattung des Zeitwerts
  • Bei Verspätung werden nachgewiesene Ersatzkäufe übernommen
  • Verlustmeldung muss für die Erstattung umgehend erfolgen
  • Geschenke sowie Reiseandenken sind mitversichert

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ lässt sich der interne Tarifrechner erreichen. Darüber lassen sich die Beiträge berechnen sowie weitere Angebote anderer Versicherungsgesellschaften in einen adäquaten Vergleich setzen.

 


 

Die DEBEKA Versicherungsgruppe steht für Kundenzufriedenheit. Dies geht aus dem Kundenmonitor 2011 zum wiederholen Male hervor. Die DEBEKA kann hier als Testsieger in den Bereichen des Bausparens und den privaten Versicherungen glänzen.

Reiseversicherungen

Auch die DEBEKA Gepäckversicherung wird von der Versicherungsgruppe für private Personen angeboten. Die DEBEKA Reisegepäckversicherung wird nicht als einzelne Versicherungspolice angeboten, sondern in einem umfassenden Reiseversicherungspaket. Die DEBEKA Gepäckversicherung ist ein Bestandteil der umfassenden Reiseversicherung, welche auch eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Reiseabbruchversicherung beinhaltet. Um den Versicherungsschutz in vollem Umfang zu erhalten, kann optional auch eine Auslandskrankenversicherung als ergänzende Versicherung in das Paket integriert werden. Ein Einzelabschluss der genannten Versicherungen ist nicht möglich, es gibt nur die Sammelpolice, welche auch die DEBEKA Gepäckversicherung enthält.

Geltungsbereich und Geltungsdauer

Die DEBEKA Reisegepäckversicherung bietet den vollen Versicherungsumfang für Reisen mit dem Flugzeug, der Bahn und auch für Schiffsreisen. Eine Campingdeckung ist im Versicherungsumfang enthalten, so dass auch im Wohnmobil oder Zelt aufbewahrtes Gepäck gegen Diebstahl und Schäden versichert ist. Diese Deckung ist üblicherweise kein direkter Bestandteil und wird von der DEBEKA ohne Beitragserhöhung freiwillig in den Versicherungsumfang aufgenommen. Hierbei muss der Versicherungsnehmer beachten, dass das Wohnmobil oder das Zelt auf einem offiziellen Campingplatz aufgestellt werden müssen. Die DEBEKA Gepäckversicherung ist eine Jahresversicherung mit einer Laufzeit von 365 Tagen. In diesem Zeitraum können beliebig viele Reisen unternommen werden, der Versicherungsschutz wird für maximal 42tägige Reisen gewährt. Auch Tagesausflüge sind bei der DEBEKA Gepäckversicherung enthalten, wenn der Versicherungsnehmer sich weiter als 50km von seinem Wohnort entfernt. Das gesamte Reiseversicherungspaket und auch die enthaltene Gepäckversicherung haben einen weltweiten Geltungsbereich. Der Versicherungsnehmer muss keine Einschränkungen bei seinem gewünschten Reiseland beachten.

Mitversicherung und Versicherungsumfang

Die gewünschte Versicherungssumme wird bei der DEBEKA Gepäckversicherung beim Vertragsabschluss festgelegt. Das mitgeführt Reisegepäck und die darin enthaltenen Gegenstände sind dann maximal bis zu dieser Höhe gegen Schäden, Diebstahl und Zerstörung versichert. Auch verspätetes Gepäck und dadurch nötige Ersatzkäufe werden von der Versicherung reguliert, wenn eine umgehende Verlustmeldung durch den Versicherungsnehmer erfolgt. Die Kinder des Versicherungsnehmers sind bei der DEBEKA Reisegepäckversicherung beitragsfrei mitversichert. Dies ist solange möglich, bis das 20. Lebensjahr vollendet wurde. Der Versicherungsumfang erstreckt sich auch auf Gegenstände, die während einer Reise erworben wurden. Die Schadensregulierung für beschädigte oder gestohlene Gegenstände erfolgt gemäß den Versicherungsbedingungen der DEBEKA Reisegepäckversicherung stets zum Zeitwert.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich