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Gepäckversicherung Air Berlin

Im Rahmen der Montrealer Konvention haftet die Air Berlin, so wie alle Fluggesellschaften, bei Schäden bei der Personen- und Gepäckbeförderung. Neben diese gesetzlich vorgeschriebenen Haftung bietet das Unternehmen seinen Kunden die Möglichkeit, zusätzlich eine separate Reisegepäckversicherung abzuschließen.

Air Berling Gepäckversicherung

  • übernimmt die gesetzliche Haftung im Rahmen der Motrealer Konvention
  • zusätzlicher Abschluss eines Reiseschutzpaketes möglich
  • Gepäckversicherung als Bestandteil der Air Berlin Kreditkarten

zusätzliches Reiseschutz-Versicherungspaket

  • Kooperationsprodukt mit der ERV
  • Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung

Reisegepäckversicherung als Kreditkarten-Bestandteil

  • Classic-Kreditkarte – Versicherungssumme 1400 Euro
  • Siver-Kreditkarte – Versicherungssumme 2100 Euro
  • Golde-Kreditkarte – Versicherungssumme 4200 Euro
  • in allen Karten: Gepäckversicherung und Reiseabbruchversicherung nur enthalten, wenn Karte mit dem Business Paket beantragt wird

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Es ist sinnvoll, zusätzlich zur gesetzlichen Haftung von Fluggesellschaften für Schäden am Reisegepäck, eine separate Reisegepäckversicherung abzuschließen. Die Angebote fallen jedoch unterschiedlich aus, sodass ein Versicherungsvergleich mit unserem Vergleichsrechner zur Berechnung der besten Angebote empfehlenswert ist. Im Anschluss an den Tarifvergleich kann ein Versicherungsvertrag online abgeschlossen werden. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt automatisch auf den Tarifrechner.

 

 


 

Im Gegensatz zu den meisten Fluggesellschaften bietet die Air Berlin ihren Passagieren nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Gepäckversicherung im Rahmen der Personenbeförderung an. Die Montrealer Konvention definiert die Haftung der Fluggesellschafen bei der Personen – und Gepäckbeförderung. Hierbei sind die Höchstgrenzen der Haftung und die Fristen zur Schadensmeldung durch den Passagier klar festgelegt. Diese Höchstgrenzen der im Ticketpreis enthaltenen Air Berlin Reisegepäckversicherung sind in der Regel nicht ausreichend angesetzt. Insbesondere dann, wenn Wertgegenstände mitgeführt werden, übersteigt der Schaden beim Gepäckverlust häufig den Anschaffungs- oder Zeitwert.

Air Berlin Reiseschutzpaket

Alternativ empfiehlt die Fluggesellschaft den Abschluss der Air Berlin Reisegepäckversicherung. Diese wird in Zusammenarbeit mit der Versicherungsgesellschaft ERV angeboten. Die ERV selbst ist der Direktversicherer der Ergo Versicherungsgesellschaft. Die kooperierende Versicherungsgesellschaft bietet das Air Berlin Reiseschutzpaket an. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auf den Zeitraum vor und während der Reise. Im Versicherungspaket ist eine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Die Air Berlin Gepäckversicherung stellt eine Erweiterung im Rahmen des Komplettpakets dar. Alternativ kann die Air Berlin Gepäckversicherung auch durch die Beantragung einer Kreditkarte über die Fluggesellschaft abgeschlossen werden.

Kreditkartenstatus

Die Fluggesellschaft bietet neben der Beförderung von Passagieren auch Finanzdienstleistungen an. Darunter fällt auch die Ausgabe einer Kreditkarte. Die beantragte und ausgegebene Kreditkarte enthält eine Air Berlin Reisegepäckversicherung. Der Umfang des Versicherungsschutzes orientiert sich hierbei am Status des Kreditkarteninhabers. Im Schadensfall erfolgt eine Ausgleichszahlung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck. Inhaber der „Classic-Kreditkarte“ erhalten 1.400€. Wer den „Silver-Status“ innehat erhält eine Zahlung von bis zu 2.100€. Wer das Businesspaket mit „Gold-Status“ hat, der kann sogar eine Ausgleichszahlung von bis zu 4.200€ erhalten. Die Beantragung der gewünschten Karte erfolgt über den NIKI Kartenservice oder direkt über den Kartenservice der Air Berlin. Hierfür stehen Mitarbeiter telefonisch oder direkt vor Ort am Flughafen als Ansprechpartner zur Verfügung. Anfragen zu den Versicherungsbedingungen werden auch per Email beantwortet. Bei der über Air Berlin beantragten und ausgegebenen Kreditkarte handelt es sich um eine Visacard. Diese dient zugleich als Sammelkarte für Flugmeilen. Diese werden gutgeschrieben, wenn das Flugticket von Air Berlin oder Partnerairline mit der Kreditkarte bezahlt wird. Die Air Berlin Gepäckversicherung ist im Leistungsumfang der Kreditkarte nur enthalten, wenn diese in Zusammenhang mit dem Business Paket beantragt wird. Als zusätzliche Leistung ist dann auch eine Reiseabbruchversicherung enthalten.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich