Die Allianz Versicherungsgesellschaft gehört der Allianz Deutschland AG an. Das Tätigkeitsfeld des führenden Versicherungsunternehmens umfasst sowohl Personen- als auch Sachversicherungen. Die Allianz ist für ihre kundenorientierte Arbeitsweise und die faire Gestaltung der Versicherungsbedingungen bekannt. Dies geht aus unabhängigen Studien hervor, in denen der Versicherungsgesellschaften Bestnoten in den Bereichen der Beratung und der Produkte bescheinigt werden. Interessierte Versicherungsnehmer können diese Ergebnisse auf der Internetseite der Versicherungsgesellschaft einsehen.
Schadensmeldung
Die Allianz bietet für Versicherungsinhaber der Allianz Reisgepäckversicherung verschiedene Möglichkeiten der Schadensmeldung an. Bei Eintritt eines Schadens während der Reise kann dieser im Rahmen der Allianz Gepäckversicherung über eine zur Verfügung gestellte Notfallnummer umgehend gemeldet werden. Die Abteilung Schadensregulierung steht dem Versicherungsnehmer auch über das Onlineportal der Allianz Versicherung unter www.allianz.de zur Verfügung. Über dieses kann ein einfach gehaltenes Formular über die Schadensmeldung ausgefüllt werden und so umgehend an die Versicherungsgesellschaft übermittelt werden. Auch eine schriftliche Schadensmeldung nach der Reise ist möglich.
Versicherte Gegenstände
Der Versicherungsschutz der Allianz Reisegepäckversicherung umfasst die Gegenstände des persönlichen Bedarfs, welche sich im Reisegepäck befinden. Der Versicherungsumfang erstreckt sich hier sogar auf den Neuwert des mitgeführten Gegenstandes. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten die Schadensregulierung nur zum Zeitwert des versicherten Gepäcks und dessen Inhalt. Hier kann die Versicherungsgesellschaft mit einem sehr umfangreichen Schutz im Rahmen der Allianz Reisegepäckversicherung punkten. Gegenstände wie Fotoausrüstungen, mitgeführter Schmuck und Pelze sind bis zu 50% der vereinbarten Versicherungssumme versichert. Dies gilt aber nur, wenn die Gegenstände mitgeführt oder benutzt werden. Entsteht der Schaden während der Verwahrung in einem abgestellten Fahrzeug ist dies nicht über die Allianz Gepäckversicherung abgesichert. Für Brillen und elektronische Gegenstände jeder Art gilt eine maximale Versicherungsleistung von insgesamt 250€. Eine höhere Deckung ist über die Versicherung nicht möglich.
Ausnahmen
Nicht alle im Reisegepäck mitgeführten Gegenstände entsprechen der Definition der Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsumfang erstreckt sich nicht auf Bargeld, Schecks, Flugtickets und Fahrkarten. Auch Kontaktlinsen und Fahrräder zählen nicht zum persönlichen Reisebedarf. Alle weiteren Sportgeräte die auf der Reise mitgeführt werden, sind nur dann versichert, wenn sie sich nicht in Benutzung befinden. Die Versicherung beschränkt sich also auf den Transport und die Beförderung des Gepäcks. Werden im Reisegepäck Gegenständige befördert, die der beruflichen Nutzung dienen, besteht auch hier kein Versicherungsschutz. Die Gesellschaft ermöglicht hier aber die Erweiterung der Allianz Reisegepäckversicherung gegen eine Beitragsanpassung.
Schadensentstehung
Der Versicherungsschutz der Allianz Gepäckversicherung umfasst ein breites Feld der Schadensentstehung. Die Schadensregulierung erfolgt für Schäden, die durch einen Diebstahl entstehen. Zudem sind die Beschädigungen und Verlust durch Raub abgedeckt. Auch die mutwillige Beschädigung des Gepäcks durch eine dritte Person und durch höhere Gewalt wird durch die Allianz Reisegepäckversicherung im Schadensfall reguliert.