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Gepäckversicherung Alte Leipziger

Bereits seit dem Jahr 1830 besteht die Alte Leipziger Versicherungsgesellschaft und gehört zum Halleschen Konzern. Zu den vielseitigen, bedarfsorientierten Versicherungslösungen gehört auch eine Reisegepäckversicherung der Alte Leipziger. 

Allgemeines

  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Eigenständige Versicherung
  • Schutz besteht ausschließlich für den Versicherungsinhaber
  • Detaillierte Informationen zur Alte Leipziger Reisegepäckversicherung sind unter den folgendem Link einzusehen: http://www.alte-leipziger.de/versicherungen/reise-und-freizeit/reisegepaeck.htm?tabindx=1

Leistungen

  • Finanzieller Schutz für beschädigtes, gestohlenes sowie verlorenes Reisegepäck
  • Ebenfalls Erstattung bei Unfall, Einbruc sowie Diebstahl
  • Versicherungssumme individuell vereinbar
  • Jede Art des Transports ist abgesichert
  • Kostendeckung bei Verspätung des Reisegepäcks am Zielort für notwendige und nachgewiesene Einkäufe in Höhe von 10%, maximal jedoch auf 400 Euro begrenzt
  • Versicherungsexperte steht für persönliche Beratung der passenden Alte Leipziger Gepäckversicherung zur Verfügung

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ ist der interne Tarifrechner bequem erreichbar. Er steht für eine individuelle Beitragsberechnung sowie Einsichtnahme in die Leistungen ebenso zur Verfügung wie für einen Vergleich mit den Angeboten anderer Versicherungsgesellschaften.

 


 

Das Unternehmen Alte Leipziger Versicherungsgesellschaft gehört dem Halleschen Konzern an. Hierbei ist die Alte Leipziger Holding Aktiengesellschaft ein Tochterkonzern, welcher auch sich in weitere drei Unternehmungen aufgliedert. Die Versicherungsgesellschaft des Halleschen Konzern ist für ihre stabile Finanzlage und ihre nachhaltig Absicherung der ihr anvertrauten Gelder bekannt. Von der Ratingagentur Fitch wurde die Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit mit der Bestnote A+ bewertet. Dieses Rating bestätigt die finanzielle Stärke des Konzerns. Auch im Rating der ASSEKURATA konnte die Versicherung der Alten Leipziger mit der Note „sehr gut“ abschneiden. Das A+ der ASSEKURATA wurde bereits zum dritten Mal in Folge für die Versicherungsgesellschaft vergeben.

Reiseversicherung

Die Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft umfasst in ihrer Tätigkeit das Versicherungsgeschäft für Privatpersonen und Unternehmen. Darunter entfällt auch der Bereich der Personen – und Sachversicherungen. In dieser Sparte offeriert die Versicherungsgesellschaft auch die Alte Leipziger Reisegepäckversicherung. Die Alte Leipziger Gepäckversicherung stellt hier im Gegensatz zu anderen Versicherungsgesellschaften eine eigenständig abzuschließende Reiseversicherung dar.

Leistungsumfang

Die Alte Leipziger Reisegepäckversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für das Gepäck des Versicherungsnehmers. Der Schutz gilt hierbei nur für die Gepäckstücke des Versicherungsinhabers, nicht für seine Mitreisenden oder Angehörigen. Der Leistungsumfang der Alte Leipziger Gepäckversicherung gilt sowohl für innerhalb Deutschlands befördertem Gepäck als auch für die weltweite Beförderung. Der Versicherungsschutz besteht für gestohlenes, beschädigtes und auch für verlorengegangenes Reisegepäck. Hierbei sind alle im Gepäck befindlichen Gegenstände des persönlichen Bedarfs abgesichert. Der entstandene Schaden wird nach der Schadensmeldung durch den Geschädigten umgehend in Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung reguliert. Der Versicherungsschutz bleibt auch dann bestehen, wenn das Gepäck zur Beförderung durch die gewählte Fluggesellschaft oder Mitarbeiter des Zielhotels übergeben wird. Zudem ist eine Beschädigung durch einen Unfall während der Reise abgesichert. Auch ein Einbruch und der damit verbundene Diebstahl von Reisegepäck ist im Versicherungsumfang abgedeckt. Für verlorenes Gepäck gilt die Schadensregulierung auch dann, wenn der Transport mit Bus oder Bahn erfolgt. Der Verlust ist nicht wie bei anderen Versicherungsgesellschaften nur bei der Beförderung mit einer Fluggesellschaft abgesichert.

Verspätetes Eintreffen

Die Alte Leipziger Gepäckversicherung beinhaltet nicht nur die Schadensregulierung bei Verlust oder Zerstörung des versicherten Reisegepäcks. Als zusätzlichen Schutz beinhaltet die Alte Leipziger Reisegepäckversicherung auch die Kostendeckung für Ersatzkäufe. Diese werden bis zu 10% der vereinbarten Versicherungssumme gedeckt, wenn das Gepäck nicht rechtzeitig am Reiseziel ankommt. Im Höchstfall ersetzt die Alte Leipziger Gepäckversicherung dann notwendigen Ersatz in einer maximalen Höhe von 400€.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

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