Wenn man sich auf Reisen befindet, dann kann natürlich in den eigenen vier Wänden eingebrochen werden. Um sich vor den Folgen zu schützen, hat man aber in aller Regel eine Hausratversicherung. Was aber ist eigentlich mit dem Hausrat, den ich mit auf Reisen genommen habe, mit dem Reisegepäck? Nun, um sein Gepäck vor Diebstahl zu schützen, sollte man eine Reisegepäckversicherung abschließen.
Wichtiger Schutz für das Gepäck
- Das Gepäck ist sowohl auf dem Transportweg, wie auch im Hotel geschützt (Allgefahrendeckung)
- Auch verspätete Auslieferung führt zu einer Entschädigungszahlung (Ersatzbeschaffung)
- Verlieren des Gepäcks ist in der Regel ebenfalls versichert
- Auch Elektronik ist in den meisten Reisegepäckversicherungen enthalten
Was tun bei Diebstahl des Gepäcks?
- 1. Umgehend Anzeige bei dem jeweiligen Transportunternehmen
- 2. Umgehend Anzeige bei der örtlichen Polizei oder Behörde
- 3. Den Versicherer bereits aus dem Ausland kontaktieren
- 4. Nach Rückkehr aus dem Urlaub eine Schadenmeldung an den Versicherer schicken
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Im Versicherungsdschungel immer den richtigen Überblick zu behalten, fällt selbst Experten zuweilen schwer. Damit Ihnen die Recherche nach einer geeigneten Reisegepäckversicherung leicht fällt, haben wir Ihnen hier einen Gepäckversicherungen Tarifvergleich zusammengestellt. Ein Klick auf den blauen Button genügt und sie werden direkt zu dem Tarifcheck weitergeleitet.
Wenn der Diebstahl während der Reise aus einem verschlossenen Hotelzimmer erfolgt, haftet unter Umständen die Hausratversicherung. Hierbei ist ausschlaggebend, ob der Versicherungsschutz der Hausratversicherung auch für das Reiseland besteht. Üblicherweise beschränkt sich die Haftung der Hausrat aber entweder auf das Wohnland oder das europäische Ausland. Es erfolgt keine Versicherungsleistung bei Verlust durch einen Diebstahl aus dem Hotelzimmer, wenn das Reiseland nicht in den Versicherungsbedingungen enthalten ist. Für diesen Fall greift eine abgeschlossene Gepäckversicherung. Diese leistet auch bei Verlust von Wertgegenständen aus deinem Diebstahl die Schadensregulierung bis zur vereinbarten Versicherungshöhe.
Versicherungsleistung bei Verlust
Bei einer Gepäckversicherung erfolgt die Schadensregulierung auch bei Verlust von Gepäckstücken oder beim Teilverlust von enthaltenen Gegenständen. Der Verlust ist dann gegeben, wenn das Gepäckstück nicht mit dem Versicherungsnehmer an Zielort eintrifft oder mit erheblicher Verspätung ankommt. Der Verlust des Gepäckstückes muss vom Versicherungsnehmer umgehend bei der Fluggesellschaft gemeldet werden. Diese bestätigt die Schadensmeldung, so dass der Versicherungsnehmer den erlittenen Verlust bei der Versicherung anzeigen kann. Im Rahmen der Reisegepäckversicherung erfolgt eine Kostendeckung für notwendige Ersatzkäufe durch den Reisenden.
Versicherungsleistung bei grober Fahrlässigkeit
Eine Versicherungsleistung wenn grobe Fahrlässigkeit durch den Versicherungsnehmer vorliegt oder anzunehmen ist, ist generell durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Die grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die mitgeführten Wertgegenstände nicht ein einen verfügbaren Safe eingeschlossen werden. Werden diese offen im Hotelzimmer oder offensichtlich im Wagen aufbewahrt, liegt die grobe Fahrlässigkeit durch den Versicherungsnehmer vor. Die Versicherungsgesellschaft kann dann die Versicherungsleistung verweigern.
Einfacher Diebstahl
Ein einfacher Diebstahl liegt in den Augen der Versicherungsgesellschaft dann vor, wenn der Reisende beraubt wird ohne dass im Gewalt widerfährt. Auch dann, wenn der Dieb kein Hindernis in Form eines Schloss oder eines verschlossenen Wagens überwinden muss, liegt ein einfacher Diebstahl vor. Daher fallen die Entwendung des Geldbeutels oder auch der vom Reisenden am Körper mitgeführten Fotoausrüstung in einer Fußgängerzone oder auf einem überfüllten Markt unter den Bereich des einfachen Diebstahls. Wer also eine Versicherung mit dem Augenmerk auf den Einbruchdiebstahl hat, kann keine Versicherungsleistung erwarten, wenn der Vorgang von der Versicherungsgesellschaft als einfacher Diebstahl angesehen wird. Darunter fällt auch der Verlust von Bargeld oder eines Wertgegenstandes im Rahmen eines Trickdiebstahls. Insbesondere Urlauber und Touristen werden häufig Opfer von Trickdieben, haben dann aber keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Ob der Diebstahl als einfacher Diebstahl angesehen wird, ist häufig von der Kulanz der Versicherungsgesellschaft abhängig.