Wer eine Reise unternimmt sollte unbedingt daran denken, dass auch das Reisegepäck einen vernünftigen Schutz genießen sollte. Besonders nützlich ist hier der Abschluss einer Reisegepäckversicherung, die entweder als Jahresvertrag oder auch für mehrer Jahre abgeschlossen werden kann.
Der Schutz einer Gepäckversicherung
- Das Gepäck ist während des Transports und auch am Urlaubsort geschützt
- Im Rahmen des Domizilschutzes ist Gepäck oft auch am Heimatort geschützt
- Auch das Verlieren von Gepäck kann abgesichert werden
- Elektronik ist in den meisten Gepäckversicherungen enthalten
- Auch bei verspäteter Auslieferung des Gepäcks erfolgt eine Entschädigung (Meist in begrenzter Höhe)
Die Reisegepäckversicherung für ein Jahr
- Tarife, die nur für ein Jahr abgeschlossen werden, sind in der Regel teurer als mehrjährige Tarife
- Viele Versicherer bieten ihre Tarife nicht als Jahresversicherung an
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Fragt man die Versicherungen, wer den besten Preis hat, dann wird natürlich jeder von sich behaupten, den idealen Tarif zu haben. Für genaue Informationen haben wir Ihnen daher hier einen Gepäckversicherungen Tarifrechner zusammengestellt. Ein Klick auf den blauen Button und schon werden Sie weitergeleitet.
Generell ist die Reisegepäckversicherung eine Versicherung, die kurzfristig vom Versicherungsnehmer abgeschlossen werden kann. Es müssen keinerlei Wartezeiten oder Ruhezeiten beachtet werden, so dass die Gepäckversicherung auch direkt zum Reiseantritt noch möglich ist. Soll eine bereits gebuchte Reise mit einer Gepäckversicherung angetreten werden, fordern die meisten Versicherungsgesellschaften eine Zeitspanne von bis zu 30 Tagen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann diese Regelung außen vor gelassen werden.
Zielgruppe
Eine Gepäckversicherung, die für ein ganzes Jahr gilt ist dann von Vorteil, wenn der Versicherungsnehmer viel reist. Häufige Reisen und vor allem auch spontane Ausflüge sind mit einer Jahresversicherung entsprechend abgesichert. Eine Jahresversicherung als gewünschte Reisegepäckversicherung umfasst für ein Jahr lang alle anfallenden Reisen für den Versicherungsnehmer und anbieterabhängig auch für dessen Angehörige. Die REisegepäckversicherung für Familien ist nicht als Jahresversicherung verfügbar, so dass die überwiegende Zahl der Versicherungsgesellschaften die langfristige Gepäckversicherung auch für die Familie mit anbietet.
Umfang der Jahresversicherung
Diese Form der Gepäckversicherung wird nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten und ist zudem nur selten als eigenständige Versicherungspolice verfügbar. Die Reisegepäckversicherung für 365 wird meist in Kombination mit einer umfassenden Reiseversicherung angeboten. Diese umfasst dann unter anderem auch eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung. Die Gepäckversicherung ist mittels einer Erweiterung dann im Versicherungsumfang der Police enthalten. Die gesonderte Police für eine Reisegepäckversicherung mit einer Gültigkeit von einem Jahr ist nicht verfügbar. Wer sich und sein Gepäck ein Jahr lang absichern möchte, kann auf die kombinierten Versicherungspolicen des ADAC oder auch der HanseMerkur Reiseversicherungs AG zurück greifen. Das Angebot der Versicherungspolice von HanseMerkur enthält neben den grundlegenden Reiseversicherungen auch einen Krankenschutz für die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Dieser greift dann für jede angetretene Reise im Versicherungszeitraum von 365 Tagen.
Reisedauer
Auch beim Abschluss einer Reiseversicherung mit einer enthaltenen Gepäckversicherung für ein Jahr gilt eine Höchstgrenze bei der Dauer der einzelnen Reisen. Diese ist anbieterabhängig und liegt zwischen 45 und längstens 60 Tagen. Für Langezeitreisende gibt es gesonderte Versicherungsangebote, die dann eine längere Aufenthaltsdauer am Urlaubsort einschließen. Wie oft eine Reiste mit der Höchstdauer innerhalb des Versicherungsjahres angetreten wird, bleibt dem Versicherungsnehmer überlassen. Die Gepäckversicherung bleibt bei jeder Reise in vollem Umfang bestehen. Die Versicherungsleistung im Schadensfall und ein möglicher Selbstbehalt des Versicherungsnehmers werden beim Vertragsabschluss festgelegt.