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Reisegepäckversicherung / Gepäckversicherung für Langzeitreisende – Lange Reisen

Wer eine Langzeitreise plant, sollte auf die benötigte Reisegepäckversicherung besonderes Augenmerk legen. Im Normalfall bieten auch Jahresversicherungen Versicherungsschutz nur für Reisen mit einer begrenzten Dauer an. Diese liegt in der Regel maximal bei 45 Tagen. Für längere Reisen gibt es spezielle Angebote zur Reisegepäckversicherung. Allerdings sind diese nicht bei allen Anbietern erhältlich.

Reisegepäckversicherung als Jahresversicherung

  • Versicherungsschutz für alle Reisen während des Versicherungsjahres
  • Reisedauer in der Regel maximal bis 45 Tage
  • für Langzeitreisen meist nicht geeignet

Reisegepäckversicherung für Langzeitreisen

  • bei einigen Angeboten kurzfristiger Abschluss (bis zum Abreisetag) möglich
  • erhöhte Versicherungssummen möglich – pro Person 2000 Euro, 4000 Euro oder 6000 Euro wählbar
  • bei zu später Auslieferung des Gepäcks Ersatzansprüche auf 500 Euro limitiert

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Reisegepäckversicherung sollte bei keiner Reise fehlen. Jedoch muss die Versicherung je nach Reise unterschiedlichen Ansprüchen genügen. Die beste Reisegepäckversicherung für Ihren individuellen Bedarf finden Sie schnell und einfach durch einen Versicherungsvergleich mit unserem Tarifrechner. Nach der Berechnung der besten Tarife kann die Reisegepäckversicherung Ihrer Wahl direkt online abgeschlossen werden. Nutzen Sie daher das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den Tarifrechner zu gelangen.

 

 


 

Sowohl die Jahresversicherungen als auch die Einzelpolicen im Bereich der Reisegepäckversicherungen sind mit zeitlichen Begrenzungen belegt. Wird die Gepäckversicherung als Jahresversicherung abgeschlossen, sind alle angetretenen Reisen während eines Zeitraums von 365 abgesichert. Hierbei gilt der Versicherungsschutz aber anbieterhabhängig nur bis zu 45 Tagen für jede einzelne Reise. Der gleiche Sachverhalt ergibt sich auch bei den einzeln abschließbaren Formen der Gepäckversicherung. Wer eine lange Reise plant hat die Möglichkeit, eine speziell für Langezeitreisende abgestimmte Reisegepäckversicherung zu erhalten. Diese wird nicht von allen Versicherungsgesellschaften in diesem Umfang angeboten. Die Anbieterauswahl ist deutlich eingeschränkt, wenn Langzeitreisende eine Gepäckversicherung benötigen, die auch eine lange Reisedauer umfassend abdeckt.

Kurzfristiger Versicherungsschutz

Hier kann der Abschluss der benötigen Gepäckversicherung bei der Versicherungsgesellschaft Hansemerkur erfolgen. Die Versicherungsgesellschaft akzeptiert auch den sehr kurzfristigen Abschluss. Während andere Versicherungsanbieter einen festgelegten Zeitraum zwischen dem Abschluss der Police und dem Antritt der Reise fordern, ermöglicht die Hansemerkur den Abschluss auch noch am Abreisetag. Dies kann von Vorteil sein, wenn eine bereits bestehende Reisegepäckversicherung den für die lange Reise benötigten Versicherungsschutz nicht beinhaltet. Generell sollte ein Abschluss durch den Langzeitreisenden aber bereits im Vorfeld ein fester Bestandteil der Reiseplanung sein.

Versicherungssumme und Versicherungsbeitrag

Die gewünschte Reisegepäckversicherung kann für Langzeitreisende in ihrer Höhe an den Wert des mitgeführten Gepäcks angepasst werden. Die Versicherungssumme kann pro Person auf 2.000, 4.000 oder 6.000€ vereinbart werden. Die vereinbarte Versicherungssumme bezieht sich auf den Zeitwert der mitgeführten Gegenstände und sollte vom Versicherungsnehmer im Vorfeld kalkuliert werden. Wenn durch nicht fristgerecht zugestelltes Reisegepäck Ersatzkäufe nötig sind, gilt eine Höchstgrenze von 500€. Eine höhere Rückerstattung durch die Versicherungsgesellschaft ist nicht vorgesehen. Die Versicherungsbeiträge werden bei der Reisegepäckversicherung für Langzeitreisende kombiniert berechnet. Bis zu 93ten Reistetag wird ein Grundbeitrag geleistet. Ab dem 94ten Tag wird dann ein täglicher Versicherungsbeitrag fällig. Wer also genau weiß, wie lange die Reise dauert kann den anfallenden Versicherungsbeitrag genau kalkulieren.

Versicherungsleistung

Die Schadensregulierung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erfolgt anhand der Zeitwertermittlung. Durch die Versicherungsleistung werden Schäden am Gepäck und den mitgeführten Gegenständen gedeckt, die aus dem Verlust oder der Zerstörung entstehen. Der Versicherungsschutz umfasst hierbei auch Gegenstände, die während der Reise vom Versicherungsnehmer erworben werden. Hierfür muss zur Schadensregulierung ein Kaufbelege vorgelegt werden. Jegliche Versicherungsleistung erfolgt bei der Versicherung für Langzeitreisende ohne Selbstbehalt durch den Versicherungsnehmer.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich