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Reisegepäckversicherung / Gepäckversicherung für Unternehmen

Für Unternehmen ist es von großem Interesse, das Reisegepäck ihrer Geschäftsreisenden zu jedem Zeitpunkt gut geschützt zu wissen. Egal ob Firmenlaptops, Firmenhandys oder andere Dinge, auf Geschäftsreisen sind fast immer auch Wertgegenstände der des Unternehmens dabei. Da ein effektiver Rundumschutz nicht durch die dynamische Sach-Inhaltsversicherung gegeben ist, empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer guten Reisegepäckversicherung.

Welche Leistungen erbringt die Reisegepäckversicherung

  • Der Schutz erfolgt als Allgefahrendeckung
  • Das Gepäck ist auch am Heimatort geschützt (Domizilschutz)
  • Auch ein evtl. Verlieren oder Liegenlassen des Gepäcks kann versichert werden
  • Einfacher Diebstahl, Diebstahl nach einem Einbruch und Raum sind ebenfalls versichert

Die Versicherten Gefahren

  • Feuer
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Explosion
  • Unfall des Transportmittels
  • Leitungswasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist

Anbieter vergleichen & Kosten senken

Da die Anbieter für Reisegepäckversicherungen alle vollkommen unterschiedliche Preise für ihre Produkte verlangen, empfiehlt sich unbedingt eine genaue Recherche. Um Ihnen diese Arbeit zu erleichtern, haben wir Ihnen hier einen kostenlosen Reiseversicherungen Tarifvergleich hinterlegt. Ein Klick auf den blauen Button genügt und sie werden direkt zu dem Gepäckversicherungen Preisvergleich weitergeleitet.

 


 

Die für Privatpersonen erhältliche Reisegepäckversicherung umfasst in der Regel nur den Versicherungsschutz für mitgeführte Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Die Versicherungsleistung im Schadens- oder Verlustfall erfolgt während der Anreise zum Urlaubsort. Auch der Zeitraum des Aufenthalts am Urlaubsort ist anbieterabhängig im Leistungsumfang enthalten. Vereinzelte Anbieter akzeptieren den Einschluss von beruflich genutzten Gegenständen. Sie fordern dann aber einen entsprechend höheren Versicherungsbeitrag und machen Abstriche bei der Höchstversicherungssumme.

Dienstliches Reisegepäck

Für Gegenstände, die der Berufsausübung dienen oder rein beruflich genutzt werden gilt der Versicherungsschutz nicht. Da diese generell ausgenommen sind, ist eine private Gepäckversicherung für Dienstreisen oder den berufsbedingten Auslandsaufenthalt ungeeignet. Hierfür bieten namenhafte Versicherungsgesellschaften wie die Helvetia Versicherung spezial auf Unternehmen abgestimmte Gepäckversicherungen an. Diese entfallen im Versicherungsgeschäft dann auf den Bereich der Unternehmens – und Geschäftskunden und werden in Form der Transportversicherung angeboten.

Versicherte Gegenstände

Die Transportversicherung für Dienstreisen ist für Angehörige von Unternehmen und Handelsreisende ausgelegt. Deren Gepäck unterscheidet sich deutlich vom privaten Urlaubsgepäck. Das Gepäck für Dienstreisen beinhaltet häufig Wertgegenstände, so dass hier die Versicherungshöhe bis zum Neuwert des Gegenstandes ein positiver Aspekt ist. Im Gegensatz zur privaten Gepäckversicherung beinhaltet die Gepäckversicherung für Geschäftsreisende auch den Ersatz und die Kostendeckung zur Wiederbeschaffung von Bargeld, Schecks und Karten. Mitgeführtes Bargeld wird in der Regel bis zu einer Höhe von 10% der Versicherungssumme durch die Reisegepäckversicherung ersetzt. Mitgeführte Kredit- und EC-Karten wieder zu beschaffen ist mit Gebühren verbunden. Diese anfallenden Gebühren werden durch die Versicherungsgesellschaft ersetzt. Für Schäden, die dem Karteninhaber bei Verlust oder Diebstahl entstehen haftet die Versicherungsgesellschaft nicht. Dies ist keine Leistung der Gepäckversicherung. Schäden dieser Art sind über die kartenausgebende Gesellschaft abgedeckt.

Geltungsbereich der Versicherung

Der Versicherungsschutz der Reisgepäckversicherung für Unternehmen beschränkt sich nicht nur auf die Dienstreisen. Er gilt auch für Aufenthalte, die mit der Dienstreise verbunden sind. Hierbei sind dienstliche Aufenthalte weltweit eingeschlossen. Selbst wenn der Wohnort des Versicherungsnehmer für bis zu 1 Jahr ins Ausland verlegt wird, bleibt der Versicherungsschutz durch die Gepäckversicherung bestehen. Dies gilt aber nur dann, wenn die Verlegung des Wohnsitzes aus beruflichen Gründen erfolgt. Ein rein privater Auslandsaufenthalt ist über diese Gepäckversicherung nicht abgedeckt.

Schadensregulierung

Die Versicherung für Geschäftsreisen deckt umfassend alle auftretenden Schadensgründe ab. Der Diebstahl des Gepäcks, dessen Beschädigung und die vollständige Zerstörung sind vollständig in der Versicherungsleistung enthalten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Schäden durch mutwillige Zerstörung Dritter oder höhere Gewalt entstehen. Ersatzkäufe aufgrund einer verspäteten Zustellung des beförderten Gepäcks sind bis zu einer anbieterabhängig festgelegten Höchstgrenze abgedeckt. Die Reisegepäckversicherung der Helvetia deckt zudem die Kosten für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels ab.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich