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Reisegepäckversicherung / Gepäckversicherung für Mexiko – Übersicht

Eine Reise nach Mexiko ist ein Urlaubserlebnis der ganz besonderen Art. Das Land hat so viel zu bieten, dass häufig eine Rundreise mit auf dem Urlaubsprogramm steht. Wer eine Mexikoreise sorgfältig plant, sollte daran denken, dass für eine solche Reise ein erhöhter Versicherungsbedarf besteht. Ein Reisegepäckversicherung gehört auf jeden Fall mit zum benötigten Versicherungsumfang, sollte aber möglichst durch weitere Reiseversicherungen ergänzt werden.

Reisegepäckversicherung für Mexiko schützt

  • bei Beschädigung des Reisegepäcks
  • beim Abhandenkommen oder bei Diebstahl des Reisegepäcks
  • bei zu später Auslieferung des Gepäcks
  • weltweiter Versicherungsschutz notwendig

Reiseschutzpaket

  • sinnvoll für Mexikoreisen
  • zusätzlich zur Reisegepäckversicherung sollten Reiserücktritt, Reiseabbruch und Erkrankungen oder Unfällen während der Reise abgesichert werden

Reiseschutz durch Kreditkarte

  • für Mexikoreisen empfehlenswert

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Reisegepäckversicherung sollte in ihrern Leistungen und Bedingungen immer dem jeweiligen Reiseland und den individuellen Umständen entsprechen. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich mit unserem Tarifrechner. Er berechnet die besten Reisegepäckversicherungen für Ihren Bedarf. Auf den Rechner gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Im Anschluss an den Tarifvergleich kann eine Versicherung Ihrer Wahl direkt online abgeschlossen werden.

 

 

 


 

Wer eine Urlaubsreise nach Mexiko bucht, sollte sich nicht nur auf die vom Reiseveranstalter angebotenen Versicherungsmöglichkeiten verlassen. Insbesondere dann, wenn der Aufenthalt in Mexiko mit einer Rundreise verbunden ist und diese sogar ohne Reiseleitung durchgeführt werden soll. Für nach Mexiko Reisende besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf, da der üblicherweise enthalte EU-Staaten Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung nicht ausreicht. Daher sollte die Reiseplanung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reiseabbruchsversicherung und einer umfassenden Gepäckversicherung mit einschließen. Auch eine gesonderte Auslandskrankenversicherung wird benötigt, da die in Deutschland ansässige Krankenversicherung den Versicherungsschutz im Krankheitsfall nicht bietet. Zudem sollte ein möglicher Rücktransport im Krankheitsfall von Mexiko an den Heimatort kostendeckend versichert sein.

Gepäckversicherung durch die Kreditkartengesellschaft

Die ausgebenden Gesellschaften bieten ihren Kunden im Rahmen der Abwicklung von Kreditkartengeschäften auch einen umfangreichen Versicherungsschutz an. Dieser wird dann gewährt, wenn die Rechnung für die Reise mit der Kreditkarte beglichen wird. Auch ein angemieteter Wagen im Zielland kann mit der Kreditkarte bezahlt werden und so der Versicherungsschutz der Kreditkartengesellschaft in Anspruch genommen werden. Ob die kartenausgebende Gesellschaft in ihren Versicherungsbedingungen auch eine Gepäckversicherung anbietet, muss der Reisende bereits vor dem Antritt der Urlaubsreise klären. Ist eine Reisegepäckversicherung bei der Kreditkartenzahlung integriert, gilt diese sowohl für die Reise nach Mexiko als auch für die Dauer des Aufenthalts und die Rückreise zum Heimatort.

Erweiterte Reisegepäckversicherung

Die von der überwiegenden Zahl der Versicherungsgesellschaften angebotene Reisegepäckversicherung enthält nur den Versicherungsschutz für Reisen in die EU-Staaten. Für die Reise nach Mexiko braucht der Versicherungsnehmer eine erweiterte Gepäckversicherung mit einem weltweiten Geltungsbereich. Diese wird von Versicherungsgesellschaften wie der ERV und der Hansemerkur angeboten. Insbesondere die weltweit gültige Gepäckversicherung der Hansemerkur bietet dem Urlauber einen umfassenden Schutz und eine kompetente Betreuung durch die Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft. Wird die Gepäckversicherung für Mexiko abgeschlossen, ist dies ab einer Mindestversicherungssumme von 2.000€ für einen Zeitraum für bis zu 45 Tage möglich. Die Hansemerkur Reiseversicherungs AG stellt dem Versicherungsnehmer eine Notfallnummer zur Verfügung und ist so auch von Mexiko aus rund um die Uhr erreichbar. So kann eine direkte Schadens – oder Verlustmeldung umgehend erfolgen und die Ansprüche an die Versicherung können schnellst möglich geltend gemacht werden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn sich wichtige Dokumente im verlorenen oder beschädigten Gepäck befinden. Dann erfolgt eine umfangreiche Unterstützung von Seiten der Versicherungsgesellschaft für den Versicherungsnehmer der Gepäckversicherung. Auch dessen Angehörige und Mitreisende können in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich