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Reisegepäckversicherung / Gepäckversicherung für Thailand – Übersicht

Bei der Planung einer Thailandreise sollte neben dem benötigten Versicherungsschutz für die Reiseteilnehmer auch an einen Versicherungsschutz für das Reisegepäck gedacht werden. Diesen bietet eine Reisegepäckversicherung, die entweder als Einzelversicherung oder als Bestandteil eines Reiseschutzpaketes abgeschlossen werden kann.

Gepäckversicherung für Thailand

  • muss einen weltweiten Versicherungsschutz bieten
  • Versicherungsschutz während Hin- und Rückreise und für die gesamte Dauer des Aufenthaltes

Reisegepäckversicherung schützt

  • bei Beschädigung des Reisegepäcks
  • bei Abhandenkommen des Reisegepäcks
  • bei einigen Tarifen Einschluss spezieller Gepäckstücke möglich (Sportausrüstungen)

Abschlussvarianten

  • Einmalpolice für eine spezielle Reise (Reisedauer je nach Tarif unterschiedlich)
  • als Bestandteil eines Reiseschutzpaketes

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Reisegepäckversicherung sollte bei keiner Reise fehlen. Vor Abschluss einer Versicherung ist ein Versicherungsvergleich sinnvoll. Unser seiteninterner Tarifrechner ermittelt die besten Reisegepäckversicherungen für Sie. Nach dem Vergleich kann eine Reisegepäckversicherung online abgeschlossen werden. Um auf den Vergleichsrechner zu gelangen, nutzen Sie bitte das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

 

 


 

Wer eine Urlaubsreise nach Thailand antritt, benötigt den umfassenden Versicherungsschutz in mehrfacher Hinsicht. Der Reisende selbst muss sich mit einer passenden Krankenversicherung für den Krankheitsfall und für den Rücktransport von Thailand in sein Heimatland absichern. Beide Gegebenheiten sind über die herkömmliche Krankenversicherung nicht abgesichert und verursachen bei einem nicht vorhandenen Versicherungsschutz immense Kosten für den Reisenden. Doch nicht nur der Reisende selbst benötigt bei der Reise nach Thailand die passende Versicherung.

Einzelpolice oder Versicherungspaket

Auch das mitgeführte Reisegepäck und darin enthaltene Gegenstände sollten bestmöglich vor Verlust, Beschädigung und Diebstahl versichert sein. Insbesondere die landestypische Hektik und die vollgedrängten Märkte in Thailand führen häufig zum Verlust von Wertgegenständen. Für diesen Fall ist eine Reisegepäckversicherung mit einem weltweiten Geltungsbereich die passende Wahl. Eine Gepäckversicherung für Thailand kann über anbietende Versicherungsgesellschaft als Einzelpolice oder in einem umfangreichen Reiseversicherungspaket abgeschlossen werden. Versicherungspakete enthalten anbieterabhängig eine Reiserücktrittsversicherung, eine weltweit gültige Krankenversicherung und eine Reisegepäckversicherung für die gesamte Dauer der Reise nach Thailand.

Versicherungsumfang

Die Gepäckversicherung für Thailand wird von der Versicherungsgesellschaft für die Dauer des Aufenthaltes einschließlich Hinreise und Rückreise angeboten. Hierbei gilt es für den Reisenden zu beachten, ob eine Höchstdauer für die Reise eingehalten werden muss. Versicherungsgesellschaften setzten hier zwischen 30 und 45 für die einzelne Reise kann. Für einen längeren Aufenthalt bietet unter anderem die ERV auch eine Gepäckversicherung für Langezeitreisende an. Im Versicherungsumfang einer weltweit gültigen Reisegepäckversicherung ist auch der Diebstahl von Gepäck oder enthaltenen Gegenständen vor Ort enthalten. Auch die Anreise ist mit der Gepäckversicherung ausreichend gedeckt. Geht das Gepäck auf dem Transportweg verloren oder wird beschädigt, erfolgt die im Versicherungsvertrag vereinbarte Schadensregulierung. Namenhafte Versicherungsgesellschaften stehen dem Versicherungsnehmer rund um die Uhr über eine kostenfreie Notfallnummer zur Verfügung. Die Reisegepäckversicherung trägt entstehende Kosten, wenn sich der Reisende bei der Ankunft in Thailand um den Ersatz von Gegenständen des persönlichen Bedarfs bemühen muss. In der Versicherungsleistung sind dann notwendige Ersatzkäufe bis zu einer festgelegten Höhe enthalten. Diese werden dann nach der Rückkehr über die Schadensmeldung an die Versicherung reguliert. Der Versicherungsnehmer muss bei jeder verfügbaren Gepäckversicherung erst einmal in Vorleistung gehen, da keine Versicherungsgesellschaft einen Vorschuss offeriert. Mitgeführtes Bargeld oder Schecks sind generell in den angebotenen Versicherungen nicht abgesichert. Gegen einen erhöhten Beitrag akzeptieren vereinzelte Versicherungsgesellschaften auch hier eine anteilige Deckung. Geschäftsreisende können auf gesonderte Versicherungstarife zurückgreifen, die dann auch hier eine entsprechende Leistung enthalten.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich