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Reisegepäckversicherung / Gepäckversicherung für ein Auslandssemester

Nicht nur für Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung sinnvoll. Viele Studenten entscheiden sich für ein oder mehrere Auslandssemester. Auch in diesem Fall sollte eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden.

Reisegepäckversicherung für Auslandssemester

  • Abschluss Einzelversicherung für An- und Abreise möglich
  • als Jahresversicherung für den gesamten Auslandsaufenthalt inklusive An- und Abreise

Einzelversicherung für Studenten

  • nur während der Hin- und Rückreise Versicherungsschutz
  • keine speziellen Tarife für Studenten

dauerhafter Versicherungsschutz für Studenten

  • Versicherungsschutz für den gesamten Auslandsaufenthalt
  • Reisegepäckversicherung meist als Bestandteil eines Reiseschutzpaketes
  • bei einigen Anbietern spezielle Tarife für Studenten
  • für Auslandssemester günstig: Reisegepäck-, Reisekrankenversicherung – bei Bedarf Hausratversicherung

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Für den Abschluss einer Reisegepäckversicherung stehen eine Vielzahl von Tarifen zur Verfügung. Mit Hilfe eines Versicherungsvergleichs finden Sie schnell eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Reisegepäckversicherung mit einer günstigen Prämie. Zur Berechnung der besten Angebote mit unserem Tarifrechner gelangen Sie durch Anklicken des blauen Feldes „Zum Versicherungsvergleich“. Nach dem Tarifvergleich kann direkt online ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.

 

 


 

Wer sein Studium nicht nur innerhalb Deutschlands absolvieren möchte, hat die Möglichkeit eines oder mehrere Auslandsemester zu belegen. Vordergründig ist hier eine umfassende Vorbereitung vor dem Reiseantritt. Insbesondere der Bereich der Versicherung für den Studenten bedarf einer gründlichen Vorgehensweise. Vorab sollte der Student bereits bestehende Versicherungen prüfen. Eine Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft oder dem zuständigen Berater vor Ort klärt über den Versicherungs- und Leistungsumfang auf. Hierbei gilt es zu klären ob die bestehenden Versicherungsverträge auch für den Auslandsaufenthalt gültig sind und der Versicherungsschutz umfassen bestehen bleibt.

Anreise und Aufenthalt

Der Student benötigt sowohl für die Anreise als auch während des Aufenthaltes im gewählten Zielland den entsprechenden und umfassenden Versicherungsschutz. Hierzu zählen die Krankenversicherung im Ausland und die Reisegepäckversicherung zur An- und Abreise. Die benötigte Gepäckversicherung sollte also entweder eine Laufzeit über das gesamte Auslandssemester haben oder als einzelne Versicherung für den Hin – und Rückflug abgeschlossen werden. Auch ist darauf zu achten, dass der Schutz bei einer abgeschlossenen Reisgepäckversicherung erhalten bleibt, wenn das Zielland erreicht ist. Die meisten Versicherungsgesellschaften das Reisgepäck von Urlaubsreisenden auch während des Aufenthalts im Ausland ab. Ob dies aber auch möglich ist, wenn der Aufenthalt für die gesamte Dauer eines Auslandssemesters geplant ist, gilt es in den Versicherungsbedingungen genau zu hinterfragen.

Auslandsversicherung

Studenten haben die Möglichkeit über spezialisierte Versicherungsgesellschaften günstige Versicherungstarife mit einem umfassenden Auslandsschutz zu erhalten. Die angebotenen Auslandsversicherungen sind speziell auf Studenten ausgelegt, die einen Teil ihres Studiums im Ausland absolvieren möchten. In der Regel bieten die Versicherungsgesellschaften hierbei eine Kombination aus einer Auslandskrankenversicherung und einer Reiseversicherung für den Studenten an. Ein bekannter Anbieter ist hier die ACE Insurance, welche sich auf Studenten und insbesondere deren Auslandsaufenthalt spezialisiert hat.

ACE Insurance

Die ACE Insurance bietet den Tarif „ideal“ an. Dieser beinhaltet neben einer Auslandskrankenversicherung sowohl eine Gepäckversicherung als auch eine Hausratversicherung für den Studenten. Die Reisegepäckversicherung sichert den Transport und die Beförderung des für das Auslandssemester benötigten Gepäcks umfassend ab. Da die Gepäckversicherung am Zielort dann nicht mehr greift, ist eine Hausratversicherung enthalten. Diese dient dann als Ersatz für die Reisegepäckversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst dann Schäden und Verlust am Reisegepäck, welche während dem Auslandsaufenthalt entstehen. Auch ein Einbruch und ein möglicher Diebstahl sind mit der im Versicherungsvertrag integrierten Hausratversicherung umfassend abgedeckt.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

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