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Reisegepäckversicherung / Gepäckversicherung für Geschäftsreisen

Eine Reisegepäckversicherung ist nicht nur für private Reisen eine der wichtigsten Reiseversicherungen. Für Dienst- und Geschäftsreisenden muss die Gepäckversicherung jedoch anderen Anforderungen entsprechen. Daher gibt es spezielle Tarife für Unternehmen.

Reisegepäckversicherung für Privatreisen

  • versichert sind alle Gegenstände zum perönlichen Gebrauch
  • Bargeld, Wertgegenstände, elektronische Geräte (Handys, Laptop, etc.) sind meist vom Versicherungsschutz ausgenommen

Reisegepäckversicherung für Unternehmen

  • Bargeld, Wertgegenstände, elektronische Geräte zum dienstlichen Gebrauch gehören mit zum Versicherungsumfang
  • die Höhe der Versicherungssummen ist an den Wert des dienstlich mitgeführten Gepäcks angepasst

Transportversicherung für Unternehmen

  • besondere Form der Versicherung für Unternehmen, Dienst- und Handelsreisende
  • beinhaltet Gepäckversicherung

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Für Dienst- und Geschäftsreisen gibt es spezielle Tarife zur Reisegepäckversicherung. Die Angebote können sich jedoch im Leistungsumfang, den Versicherungssummen und den Prämien unterscheiden. Mit dem seiteninternen Vergleichsrechner ermitteln Sie die besten Gepäckversicherungen für Ihren Bedarf. Nach dem Tarifvergleich kann ein Onlinevertrag abgeschlossen werden. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den Tarifrechner zu gelangen.

 

 


 

Die übliche Form der Reisegepäckversicherung enthält keinen Versicherungsschutz Gegenstände die auf Geschäftsreisen mitgeführt werden. Hier sind nur die mitgeführten Gegenstände des persönlichen Bedarfs versichert. Unter Umständen umfasst die Gepäckversicherung für Familien auch den Schutz für ein mitgeführtes Notebook. Diese Form der Versicherung ist aber für Geschäftsreisen nicht verfügbar, so dass hier eine gesonderte Gepäckversicherung benötigt wird. Anbieterabhängig können bestehende Reisegepäckversicherungen auch für Geschäftreisen erweitert werden, dies hat aber einen erheblichen Anstieg des geforderten Versicherungsbeitrags zur Folge.

Geschäfts- und Dienstreisen

Für Gegenstände, die auf der Geschäftsreise mitgeführt werden ist ein besonderer Versicherungsschutz nötig. Versicherungsgesellschaften wie die Helvetia Versicherung bieten hier eine Gepäckversicherung für Unternehmen und deren Angehörige an. Diese Versicherung ist auf den Bedarf von Versicherungsnehmer abgestimmt, die ihr Gepäck auf Geschäftsreisen bestmöglich absichern möchten. Diese Versicherung für Geschäftsreisen wird als Transportversicherung angeboten, da sie in den Bereich der Geschäftskundenbetreuung entfällt.

Mitgeführte Gegenstände

Die auf Geschäftreisen ausgelegte Reisegepäckversicherung in Form der Transportversicherung dient überwiegend der Absicherung hochwertiger Gegenstände, welche zum Zweck der Berufsausübung mitgeführt werden. Die im Gepäck mitgeführten Wertgegenstände sind auf Geschäftsreisen mit ihrem Neu – oder Anschaffungswert versichert. Zudem wird das Bargeld des Reisenden bis zu einer Höhe von 10% der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Die Höhe der Ersatzleistung ist anbieterabhängig verschieden, geringfügig höhere Erstattungsgrenzen sind möglich. Wenn durch die Beschädigung oder den Verlust des Gepäckes mitgeführte Kredit- oder EC-Karten ersetzt werden müssen, entstehen dem Karteninhaber nicht unerhebliche Gebühren. Diese werden bei der Reisegepäckversicherung für Geschäftsreisen von der Versicherungsgesellschaft getragen. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einem Missbrauch der Karte, besteht aber kein Versicherungsschutz. Diese Haftung bleibt bei der kartenausgebenden Gesellschaft und beruht auf der zügigen Verlustmeldung durch den Karteninhaber.

Geltungsbereich

Die Reisgepäckversicherung für Geschäftsreisen beschränkt umfasst auch Aufenthalte des Versicherungsnehmers, die über die Dauer der Geschäftsreise anfallen. Dies betrifft weltweite Aufenthalte im Rahmen der Dienstreise. Wird der Wohnort des Geschäftsreisenden aus beruflichen Gründen für längstens 1 Jahr ins Ausland verlegt, behält die Reisegepäckversicherung ihre Gültigkeit. Dies ist bei den Versicherungen für den privaten Reisebedarf nicht der Fall.

Leistungsumfang

Die vielfältigen Gründe der Schadens– oder Verlustentstehung während der Geschäftreise sind durch die angepasste Transportversicherung umfassend abgesichert. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn es zu einem Diebstahl, zur Beschädigung oder zur vollständigen Zerstörung des Reisegepäcks kommt. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden durch eine dritte Person oder höhere Gewalt verursacht wird.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich